1986 Gründung der GWH Gesellschaft für Wettbewerbs- und Handelsinformation mbH. GWH berät zunächst schwerpunktmäßig Unternehmen des Handels in wettbewerbsökonomischen Fragen des deutschen Kartellrechts.
1991 Die Gesellschaft wurde als Ausdruck einer seit der Wiedervereinigung erweiterten Beratungskompetenz auch in Fragen der Standort- und Objektberatung sowie der Beratung der kommunalen Handelsentwicklung umbenannt in GWH Dr. Lademann & Partner Gesellschaft für Wettbewerbsforschung und Handelsentwicklung mbH.
2002 Da die wettbewerbsökonomische Beratung immer weniger Handelsbezug hatte, sondern inzwischen auf weitere Wirtschaftsstufen und Industrien ausgedehnt worden war, firmierte das Unternehmen um in
Dr. Lademann & Partner GmbH Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung.
2006 Trennung der wettbewerbsökonomischen von den standortbezogenen Beratungsaktivitäten durch Gründung der Schwestergesellschaft Lademann & Associates GmbH Economists and Competition Consultants.
2014 Eröffnung eines Projektbüros in Brüssel aufgrund der inzwischen erfolgten Internationalisierung der Mandate insbesondere in M&A-Fällen (Fusionskontrolle).
Unternehmensgrundsätze
Wir sind gesellschafterseitig nicht von Dritten abhängig. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für objektive und gutachterlich robuste Analysen. Wir richten unser Handeln an hohen wirtschaftsethischen Standards aus. Unsere Mitarbeiter arbeiten auf der Grundlage eines Code of Conduct, der unseren Mandanten die Sicherheit gibt, mit einem loyalen und integren Beratungsunternehmen zusammenzuarbeiten.
Kartell- und Strategiefälle sind durch Unternehmens-, Wettbewerbs- und Branchenbesonderheiten höchst individuell. Daher entwickeln wir fallspezifische Lösungen, wobei sich unsere Projekte nach den individuellen Anforderungen unserer Mandanten richten.
Für unsere Arbeit gilt: Diagnose vor Therapie. Entsprechend überragendes Gewicht kommt State-of-the-Art-Methoden und damit einer regelmäßigen fachlichen Weiterentwicklung aller Mitarbeiter zu. Wir unterhalten daher intensive Kontakte zu führenden Universitäten (Bayreuth, Göttingen, Hamburg), an denen leitende Mitarbeiter Lehrverpflichtungen oder Lehraufträge wahrnehmen und mit denen ein regelmäßiger fachlicher Austausch gepflegt wird.
Eine effiziente Beratung erfordert eine intensive Zusammenarbeit von Klient, Rechtsanwälten und Wettbewerbsökonomen; für diese interdisziplinäre Aufgabe verfügen wir über große Erfahrungen, ebenso für die Präsentation bei Kartellbehörden wir für die Moderation von Verhandlungen mit Kartellgeschädigten oder -schädigern.
Unsere Grundsätze für eine effiziente wettbewerbsökonomische Beratung sind, dass unsere Arbeitsergebnisse
- für die Anwälte unserer Klienten sofort subsumptionsfähig ist;
- interdisziplinär abgestimmt und für die Adressaten nachvollziehbar sind,
- die Standards des Bundeskartellamts und der EU-Kommission erfüllen,
- dadurch überprüfbar und nachvollziehbar sind.
Die Ökonomisierung des Kartellrechts hat dazu geführt, dass zunehmend von Ökonomen in Kartellverfahren integriert und damit die Verfahren komplexer werden. Die darzulegenden Tatsachen und durchzuführenden Tests stellen hohe Anforderungen an die Qualifikation auf allen Verfahrensebenen (nicht zuletzt in der Richterschaft). Die Einzelfallgerechtigkeit hat zugenommen, da Per-se-Verbote praktisch durchgängig der Vergangenheit angehören. Dem steht ein erhöhter Aufwand gegenüber, ohne den robuste Beweismittel nicht geschaffen werden können. Wir bieten dafür maßgenschneiderten Kundennutzen:
- Wir sorgen für eine effiziente Kommunikation zwischen allen Beteiligten (Unternehmen, Anwälte, Kartellbehörden, ggf. auch Öffentlichkeit).
- Wir konzentrieren uns auf die verfahrensrelevanten Marktdaten/-zusammenhänge.
- Wir klären frühzeitig Verfahrensrisiken, die sich aus falschen Annahmen über Wettbewerbszusammenhänge oder fehlenden Daten und Nachweisen für zentrale Sachverhalten ergeben.
- Gemessen an der heutigen Komplexität der Fragestellungen tragen wir dazu bei, die Verfahren zu beschleunigen bzw. in einer möglichst kurzen Zeit zu erledigen.
- Wir verbessern die Beweislage durch Tatsachen und robuste Argumentationskonzepte.
- Dadurch erhöhen wir die Genehmigungs- oder Durchsetzungschancen in Kartellverfahren und reduzieren bei Fusions- und Kooperationsstrategien oder bei der der Konfigurierung von Konditionensystemen die Risiken einer Untersagung.