Wettbewerb verstehen

Überzeugende Expertise seit über 25 Jahren

Die wettbewerbsökonomische Analyse von Vereinbarungen zwischen Unternehmen hat aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren maßgeblich an Bedeutung gewonnen: Das europäische wie auch das deutsche Kartellrecht fordern von Unternehmen, die wettbewerblichen Auswirkungen ihres Marktverhaltens selbst abzuwägen. Dabei müssen Unternehmenskooperationen und -allianzen beurteilen, ob der Informationsaustausch, getroffene Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Unternehmen wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen haben, aus denen sich Nachteile für die Verbraucherwohlfahrt ergeben könnten. Viele Kooperationen und Vereinbarungen können aber auch freigestellt werden, wenn nachgewiesene Effizienzeffekte zugleich zu einer angemessenen Erhöhung der Konsumentenwohlfahrt führen.

Erforderliche Voraussetzungen sind hier:

  • Die Wettbewerbsbeschränkung ist notwendig, um Effizienz zu erzeugen.
  • Der Wettbewerb wird nicht aufgehoben.
  • Die Vorteile werden im angemessenen Umfang auch an die Verbraucher weitergegeben.

 

Eine umfassende ökonomische Expertise ist wegen der Komplexität der Marktbedingungen unerlässlich, um nicht nur Effizienzen nachweisen zu können, sondern auch einen möglichen Schaden für die Verbraucher vertieft und belastbar zu ermitteln.

Horizontale Kooperationen zwischen Wettbewerbern unterliegen dem Kartellverbot. Auch sie können jedoch freigestellt werden, wenn sie keine relevanten Wettbewerbsparameter wie Preise betreffen, dagegen aber zum Beispiel technische Standards setzen, die für das effiziente Funktionieren eines Marktes unverzichtbar sind. Auch Forschungskooperationen können zulässig sein. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Analyse von Mittelstands- und Konditionenkartellen.

Vertikale Beschränkungen betreffen häufig die Vertriebswege von Endprodukten, wie zm Beispiel den Exklusivvertrieb von Produkten oder die Unterstützung von Handelspartnern mit Krediten durch Hersteller, die im Gegenzug Mindestbezugsmengen vereinbaren. In einer Vielzahl von Beratungsprojekten haben wir mit der wettbewerbsökonomischen Analyse von Vertriebswegen und –beschränkungen wie etwa Mindestabnahmemengen, Preisempfehlungen und Exklusivvereinbarungen oder Meistbegünstigungsklauseln die Grundlage für eine kartellrechtliche Selbsteinschätzung gelegt.

Des Weiteren verfügen wir über Erfahrungen in der wettbewerbsökonomischen Analyse von Hub & Spoke-Kartellen und allen Themen, die im Zusammenhang mit den Wirkungen eines vertikalen Informationsaustauschs auf die Preisbildung von Abnehmern entstehen. Auch gehört der Nachweis von Effizienzwirkungen nach Art. 1 Abs. 3 AEUV in Verbindung mit den Schirm-GVO (GVO 1400/2002, GVO 330/2010) in Folge von Beschränkungen, denen Händler in selektiven Vertriebssystemen unterliegen, zu unserem Erfahrungsspektrum.