Durch die langjährige Mitwirkung in zahlreichen Kartellverfahren verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der Analyse von Kartellverstößen. Für eine Vielzahl von Bußgeld- und Schadenersatzverfahren haben wir Gutachten zur Höhe etwaiger kartellbedingter Preiseffekte erstellt. Hierbei zeigt sich, dass pauschalisierte Schadensvermutungen praktisch immer zu falschen Ergebnissen führen und nur eine differenzierte ökonomische Analyse eine verlässliche Grundlage für erfolgreiche Bußgeld- und Schadenersatz verfahren ist.
Da die Höhe der Bußgelder von der Schwere des Verstoßes abhängt, ist es bereits im Bußgeldverfahren von entscheidender Wichtigkeit, nicht nur die Funktionsweise, sondern auch die Wirkungen eines Kartells auf den Wettbewerb, insbesondere auf die Preisbildung, zu bestimmen. Neben der primären Schadensanalyse kommt auch der Analyse von Gutachten der Prozessgegner eine bedeutende Rolle zu. Wir leisten damit wertvolle Beiträge zur prozesstaktischen Positionierung unserer Mandanten in Schadenersatzverfahren (Follow-on-Klagen).
Kartelle können den Wettbewerb auf vielfältige Weise beschränken und verfälschen. Der Kreis der potenziell Betroffenen ist groß: Nicht nur Endkunden, sondern auch Zwischenhändler, Subunternehmer, Zulieferer oder Hersteller komplementärer Produkte können tangiert sein, wenn eine kartellbedingte Preisüberhöhung an nachgelagerte Markstufen weitergereicht wird. Gerade an den Nachweis indirekter Kartellschäden stellen Gerichte hohe Anforderungen, die neben einer ausgefeilten Methodik eine vertiefte Kenntnis der Marktzusammenhänge und Kartellmechanismen voraussetzen.
Bei der Bestimmung solcher „Passing-on-Effekte” kommen uns unsere langjährigen Erfahrungen in der Analyse zahlreicher Märkte aus den Bereichen Investitions-, Produktiv- und Konsumgüter sowie Dienstleistungen zugute.
Da vor deutschen Gerichten mit langen Verfahrensdauern zu rechnen ist, kann es in vielen Situationen attraktiver sein, Schadenersatzansprüche außergerichtlich zu regulieren.
So wurden wir 2011 gemeinschaftlich von Geschädigten und Mitgliedern des Löschfahrzeugkartells beauftragt, als neutrale, außergerichtliche wettbewerbsökonomische Gutachter nicht nur den entstandenen Schaden zu schätzen, sondern auch einen Regulierungsvorschlag zu entwickeln, den wir auf Basis verhandlungstheoretischer Modellen ermittelt haben. Dieser Ansatz war für die Akzeptanz der Entschädigungslösung von entscheidender Bedeutung und hat Pilotcharakter in Deutschland.
Pressemitteilung zum Löschfahrzeugkartell
Insbesondere in Märkten mit wechselseitigen Abhängigkeiten kann es sinnvoll sein, Entstehung und Höhe eines etwaigen Schadens durch einen gemeinsam von potenziellen Schädigern und Geschädigten bestimmten Gutachter prüfen zu lassen, um eine außergerichtliche Regulierung zu erreichen.
Wer regelmäßig Aufträge ausschreibt und in verschiedenen Lieferantenmärkten als Nachfrager auftritt, ist gefährdet, durch Kartelle einen Schaden zu erleiden. Im Rahmen eines institutionalisierten und präventiv wirkenden Monitoring-Mechanismus kann das betroffene Unternehmen vorab das Schadenspotenzial bei der Vergabe von Lieferaufträgen identifizieren und gegebenenfalls entsprechende Verhaltensregeln ableiten.
Hierzu bieten wir unseren Mandanten eine ökonomisch fundierte Analyse der Lieferantenmärkte, um die Wettbewerbsintensität und die spezifischen Kartellrisiken einschätzen zu können. Eine optimierte Vertragsgestaltung und die Anpassung der Auftragsvergabeverfahren erschweren die Kartellbildung auf der Lieferantenseite erheblich und schränken die Effektivität wettbewerbswidriger Absprachen stark ein. Hierfür ist eine enge Abstimmung mit Hausjuristen und Anwaltskanzleien erforderlich.
Neben der Prävention von kartellbedingten Schäden gilt es auch, bestehende Kartelle auf der Lieferantenseite aufzudecken. Hierauf deuten verschiedene ökonomische Anzeichen hin, die auf Kartellabsprachen beziehungsweise -effekte schließen lassen.
Zur Identifikation potenzieller Kartelle verfolgen wir sowohl qualitative als auch quantitative Analyseansätze. Marktdaten lassen sich hinsichtlich auffälliger Preis- und Margenentwicklungen oder Gebotsmuster mittels ökonometrischer Verfahren anhand von Strukturbrüchen analysieren. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen bilden die Grundlage für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zum Schadensausgleich.
Regelmäßig stellt sich in Kartellschadenersatz- und –bußgeldverfahren die Frage, ob und in welcher Höhe ein Kartell die Preise überhöht hat. Hierfür existiert eine Reihe etablierter Methoden, die wir bereits in einer Vielzahl von Fällen angewandt haben: